Brustvergrößerung Krankenkasse

Die Kostenübernahme einer Brustvergrößerung durch die Krankenkasse erfolgt im Regelfall nur dann, wenn eine Operation eines Unfalls zufolge oder einer Krebserkrankung erforderlich ist. Die Operation muss medizinisch indiziert sein. Teilweise übernimmt die Krankenkasse auch mittelschwere Fälle. Darunter zählen Deformation, Asymmetrie sowie andere Erkrankungen die das Brustbild beeinflussen.

Aktuelles zu unserem Covid 19 Konzept

Liebe Patientinnen und Patienten,

gerne sind wir weiterhin für Sie da.

Um den Vorgaben der Behörden gerecht zu werden und die Gesundheit aller Patienten und Mitarbeitern zu schützen, haben wir folgende Vorkehrungen getroffen:

Sollten Sie sich krank fühlen, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit uns auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen bzw. um einen neuen Termin zu vereinbaren.

Sie erreichen uns unter: 04181-131910.

Wir freuen uns auf Sie!

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