Bei einer ambulanten Operation handelt es sich um die Behandlung eines Patienten, welche kein hohes Risiko darstellt und keine Nachbetreuung benötigt. Dies bedeutet, dass der Patent*in die Klinik noch am selben Tag verlassen sowie auch das Essen und Trinken wieder aufnehmen darf. Für Patienten, die an Erkrankungen an Herz und Lunge oder Übergewicht leiden, gilt dieser Zuspruch nicht. Hier ist die stationäre Betreuung Pflicht.
Nach einer ambulanten Operation sollte der/die Betroffene 24 Stunden betreut und nicht aus den Augen gelassen werden. Treten im Zuge des häuslichen Aufenthaltes Symptome wie Schwindel, Übelkeit, Fieber, Schmerzen oder Halsschmerzen auf, sollte möglichst schnell der/die ambulante Operateur/in angerufen werden.